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Luxemburg:
Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juni 2026
Mittwoch, 3. Juni 2026
Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Juni 2026 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.771,33 EUR bzw. mindestens 16,0192 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.325,59 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 19,2231 EUR.
Ab 1. Juli 2026 bringt das EU-Mobilitätspaket neue Auflagen
für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr
Montag, 19. Januar 2026
Zum 1. Juli 2026 findet das EU-Mobilitätspaket auch auf leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr Anwendung. Betroffen sind leichte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden oder Kabotage-Fahrten durchführen.
Kommende Veranstaltungen
Personalverwaltung & Gehaltsabrechnung Frankreich
Termin: 28. Mai 2026
Mehrwertsteuer in Frankreich für Praktiker
Termin: 2. Juni 2026
Luxemburger Gesellschaftsrecht in der Praxis - S. à r. l. und S.A.
Termin: 9. Juni 2026
Beschaffung durch die Bundeswehr. Das müssen Bieter beachten
Termin: 16. Juni 2026







